Kaufprozess

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Die Absichtserklärung und Ernennung eines örtlichen Rechtsanwalts.

Sobald Sie sich für eine Immobilie oder ein Investitionsprojekt entschieden haben und unser Agent für Sie, in Ihrem Namen, erfolgreich die Bedingungen verhandelt hat, werden wir eine Absichtserklärung vorbereiten. Dieses Dokument nennt den rechtlich vereinbarten Preis, den Zustand des Objektes und das Datum an dem die Transaktion abgeschlossen sein wird. Wir vermitteln Ihnen nun einen Rechtsanwalt der Ihre Sprache spricht und auf portugiesisches Grundstücks und Immobilienrecht spezialisiert ist. Es ist möglich, die gesamte Kaufvorbereitung von Deutschland aus zu betreiben. Der Kauf wird dadurch weder teurer noch verzögert er sich.

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Vorbereitung des Kaufvertrags.

Nun, da Ihr Rechtsanwalt informiert und beauftragt wurde, wir er den Kaufvertrag vorbereiten. Dies beinhaltet alle nötigen Schritte um die rechtliche Situation des Objektes zu untersuchen. Dem Käufer wird so sichergestellt, dass der Verkäufer in der Tat berechtigt zum Verkauf ist, das Objekt auf seinen Namen eingetragen ist und keine ausstehenden Hypotheken bestehen. Ihr Anwalt wird jetzt einen Vorvertrag aufsetzen, der in Portugal „Contracto Promessa de Compra e Venda“ genannt wird. Dies ist bereits ein rechtlich bindender Vertrag, zwischen Verkäufer und Käufer und wird im Regelfall von beiden Seiten in Anwesenheit eines Anwalts/ Notars unterschrieben. In diesem Vorvertrag wird die Identität beider Parteien bestätigt, die Details des Objektes und die Zahlungsmodalitäten festgehalten sowie das Datum der Transaktion und jedwede von beiden Seiten vereinbarte Sonderkondition bestimmt. Der Käufer zahlt dem Verkäufer bei der Vorvertragsunterzeichnug im Regelfall 10% der Kaufsumme. Die Zahlung sollte, da das portugiesische Recht kein Notaranderkonto kennt, durch einen bankbestätigten Scheck erfolgen. Auch diese Besonderheit muss im Kaufvorvertrag geregelt werden. Das portugiesische Recht besagt, dass sollte der Verkäufer nicht seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen, er verpflichtet ist, dem Käufer die Anzahlung verdoppelt zurückzuerstatten. Bricht der Käufer den Vorvertrag ist er zur Rückerstattung der Anzahlung verpflichtet. Üblicherweise enthält der Kaufvorvertrag:

  • den Namen und die persönlichen Daten des Verkäufers;
  • die genaue Beschreibung des Grundstücks;
  • die Benennung des Kaufpreises, eine Anzahlung und die Modalitäten der Zahlung des Restbetrages;
  • eine Klausel, dass im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch eine Partei der Vertrag gerichtlich vollstreckt werden kann,
  • eine Frist, in der der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wird,
  • eine Klausel, welche Partei den Termin für den Abschluss dieses Vertrages bestimmt und bekanntgibt,
  • eine Bestimmung, dass das Grundstück lastenfrei übereignet wird.
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Abschluss.

Die offizielle Grundbucheintragung (Escritura) mit dem Kaufvertrag ist der Abschluss des Kaufes bzw. Verkaufes. Die Grundbucheintragung findet an dem im Vorvertrag vereinbarten Datum, bei einem dazu berechtigten Notar statt. Beide Parteien unterschreiben den Vertrag. eine Bestimmung, dass der Käufer die Kosten für die notarielle Beurkundung trägt.

Sollten Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann ihr Anwalt von ihnen dazu bevollmächtigt werden. In diesem Moment wird die restliche Kaufsumme fällig, der Notar hält die erfolgte Zahlung im Vertrag fest. Nach der Zahlung aller anfallenden Verpflichtungen wird Ihr Anwalt sie beim Grundbuchamt (Registo Predial) als den neuen rechtmäßigen Besitzer eintragen lassen. Der Käufer sollte sich eine Kopie dieser Eintragung für seine Unterlagen aushändigen lassen.


Mit dem Kauf verbundene Gebühren:

Die Anwaltsgebühren variieren im Normalfall zwischen 1 und 2% des Kaufpreises.


Privatbesitz

IMT – Grunderwerbssteuer

Nicht Residente mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU erhalten eine Steuernummer, ohne dass sie einen Steuervertreter benennen müssen. IMT ist die portugiesische Grunderwerbssteuer, sie wird vor der offiziellen Grundbucheintragung fällig. Die Höhe ist variabel und von dem Preis, der zu erwerbenden Immobilie abhängig. Sie kann bis zu 6% des Kaufpreises betragen. Ihr Anwalt wird Sie in jedem Fall über die exakte Höhe der Kosten informieren. Der Verkäufer muss den durch den Verkauf erzielten Gewinn grundsätzlich unabhängig von seinem steuerlichen Wohnsitz in Portugal versteuern.


Gebühren: Notar, Stempelsteuer, Grundbuchamt

Für den Abschluss des notariellen Kaufvertrages (escritura) kann jedes Notariat in Portugal aufgesucht werden. Es gibt keinen Gebietszwang. Gebühren sind bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags fällig. Das Grundbuchamt berechnet 0,8% des Kaufpreises.


Firmenbesitz

Gibt es mehrere Anteilhalter werden die Gebühren von IMT, Notar, Stempelsteuer und Registrierung reduziert.


Unternehmenseigentum

Austausch des Vertrages

Viele High-End-Immobilien werden von einem Besitzer-Konsortium gehalten. Das Objekt ist Teil der Firma und die Käufer erwerben Anteile. So geartete Strukturen haben üblicherweise ihren Sitz auf Malta oder Delaware; wie auch immer es gibt weltweit einige white-gelistete Gerichtsbarkeiten. Sollte die von Ihnen gewählte Immobilie dieser Art sein, so wird Ihr Anwalt alle rechtlichen Schritte wie im Normalfall ausführen. Zusätzlich wird er eine Anfrage an die betreffende Verwaltungsgesellschaft stellen, die an ihre Regulationen gebunden ist. Diese Anfrage wird die wirtschaftliche Situation des Unternehmens abklären. Eine Anteilerwerbsvereinbarung wird erstellt. Diese wird dann von beiden Parteien unterzeichnet, die Konditionen der Transaktion sind sichergestellt und es wird eine Anzahlung auf das Anderkonto des Anwalts fällig. Diese Transaktion hat die Gerichtsbarkeit des Landes des Firmensitzes.